Satzung & Gebühren

Gebührentabelle

Die Gebühren sind Bestandteil der Gebührensatzung (§10)

Stand: 01.02.2013

Tarif

Unterrichtsart

Min. /

Woche

Teilnehmerzahl

Gebühren-

anteil /

Monat

Gebühr / Jahr

 

1a*

Einzelunterricht als Förderunterricht

45

1

76,00 €

912,00 €

1b**

Einzelunterricht

45

1

105,00 €

1260,00 €

2

Einzelunterricht

22,5

1

43,25 €

519,00 €

Gruppenunterricht

45

2

43,25 €

519,00 €

3

Gruppenunterricht

45

3

31,50 €

378,00 €

4

Gruppenunterricht

22,5

2

23,00 €

276,00 €

Gruppenunterricht

45

4 bis 5

23,00 €

276,00 €

5

Gruppenunterricht

45

6 bis 9

17,50 €

210,00 €

Gruppenunterricht

22,5

3 bis 4

17,50 €

210,00 €

Ensembleunterricht

22,5 bis 120

3 bis 65

17,50 €

210,00 €

Klassenunterricht

MFE - MGA

60

11 bis 16

18,25 €

219,00 €

Klassenunterricht

MFE - MGA

45

6 bis 10

18,25 €

219,00 €

Klassenunterricht

Gruppen für Kinder unter 4 Jahren

45

10 bis 15

18,25 €

219,00 €

6

Die Gebühren für Projekte, Kurse und Workshops werden entsprechend dem Aufwand durch die Schulleitung festgesetzt. Die Teilnehmerzahl wird je nach Angebot ebenfalls durch dir Schulleitung festgelegt.

Gebühren für das Überlassen von schuleigenen Instrumenten

Anschaffungswert bis 500 €

7,00 €

84,00€

Anschaffungwert über 500 €

13,00 €

156,00 €



Tarif 1a*) Einzelunterricht als Förderunterricht

Stellt die Leitung der Musikschule die besondere Begabung eines Schülers oder einer Schülerin fest, und ist deshalb die Verlängerung der Unterrichtszeit auf 45 Minuten empfehlenswert, so wird diese Verlängerung auf Antrag (der Erziehungsberechtigten) gewährt. Der Schüler oder die Schülerin verpflichten sich gleichzeitig, regelmäßig in einem Musikschulorchester oder -ensemble mitzuwirken und somit die Musikschule bei ihren öffentlichen Auftritten zu unterstützen. Bei Spielern oder Spielerinnen von Harmonieinstrumenten (Klavier, usw.) ist ein Mitwirken bei Vorspielen, Konzerten und Wettbewerben als Begleitung gleichbedeutend.

Tarif 1b**) Einzelunterricht

Sind die Bedingungen für den Einzelförderunterricht nicht erfüllt, so wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Unterrichtszeit auf 45 Minuten erweitert. Die Unterrichtsgebühr wird in diesem Fall nicht unter Fördergesichtspunkten festgelegt.